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🇩🇪 Von der Bundesregierung geprüfte und zertifizierte Energieberater
Ob die Unterstützung eines Energieberaters für Sie notwendig ist, hängt maßgeblich von Ihren geplanten Vorhaben ab. Planen Sie beispielsweise Sanierungsmaßnahmen ohne den Wunsch, Fördermittel zu beantragen, ist die Hinzuziehung eines Energieberaters nicht zwingend erforderlich. Dennoch kann ein solcher Experte wertvolle Tipps geben, um langfristig Energiekosten zu reduzieren und Ressourcen effizienter zu nutzen.
Sollten Sie jedoch beabsichtigen, Fördermittel zu beantragen oder einen Energieausweis zu erstellen, ist die Beauftragung eines Energieberaters unerlässlich. Nur qualifizierte Fachleute sind befugt, Förderanträge zu stellen und offiziell anerkannte Energieausweise auszustellen.
Der Sanierungsfahrplan dient dazu, Ihnen aufzuzeigen, welche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie erforderlich sind. Ein/e Gebäudeberater:in erstellt diesen Plan in enger Zusammenarbeit mit Ihnen, um sicherzustellen, dass er perfekt auf die spezifischen Merkmale Ihres Gebäudes abgestimmt ist. Dabei werden sowohl bauliche als auch kulturelle und persönliche Gegebenheiten berücksichtigt.
Der Plan enthält eine Übersicht über die Energieeinsparpotenziale Ihrer Immobilie sowie detaillierte Sanierungsvorschläge, Kosten und mögliche Förderungen, die von dem/der Fachberater:in ermittelt wurden. Ein Beispiel könnte eine ineffiziente Heizungsanlage in Ihrem Gebäude sein, die im Sanierungsfahrplan als zu ersetzendes Element aufgeführt wird. Der Plan zeigt auf, welche moderne, regenerative Heiztechnik stattdessen eingesetzt werden kann und welche Einsparungen an Energie und Kosten dadurch möglich sind.
Einzelmaßnahmen umfassen unter anderem den Austausch von Fenstern, die Modernisierung der Heizungsanlage oder die Installation einer neuen Wärmedämmung. Für diese Maßnahmen gelten spezifische Anforderungen, die sich nach dem festgelegten U-Wert des jeweiligen Bauteils richten. Die BEG-Richtlinie (Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude) legt genau fest, welche U-Werte erreicht werden müssen, um eine Förderung zu erhalten. Diese Vorgaben sind entscheidend, um sicherzustellen, dass die energetischen Standards eingehalten werden und eine finanzielle Unterstützung möglich ist.
Eine Energieberatung wird häufig in Form eines Sanierungsfahrplans vorgenommen. Dieser Plan dient als Leitfaden für die energetische Modernisierung von Gebäuden und hilft, den Energieverbrauch nachhaltig zu senken. Hierbei richten sich die Kosten nach den Wohneinheiten (WE) und werden bis zu einem gewissen Betrag (bis zu 50%) vom Staat gefördert. Diese Förderung kann je nach Bundesland variieren und hängt von spezifischen Bedingungen ab.
Für den genauen Preis Ihres Sanierungsfahrplans kontaktieren Sie uns bitte. Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung, um individuelle Lösungen zu entwickeln und alle Fragen zu klären.
Um staatliche Förderungen zu erhalten, ist es erforderlich, dass Sie sich für förderfähige Programme entscheiden und die Anträge über eine:n qualifizierte:n und zertifizierte:n Energieberater:in einreichen lassen. Eine eigenständige Antragstellung ist in vielen Fällen nicht möglich, daher ist die Unterstützung durch eine:n Energieberater:in äußerst empfehlenswert.
Es ist wichtig, dass Sie keine Aufträge an Handwerker:innen vergeben, bevor die Förderanträge eingereicht wurden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Sie die Förderung nicht erhalten. Planen Sie daher sorgfältig und stimmen Sie die Schritte mit Ihrem/Ihrer Energieberater:in ab.
Wenn Sie einen Sanierungsfahrplan von einem Energieberater erstellen lassen möchten, können Sie je nach Anzahl der Wohneinheiten (WE) eine bestimmte staatliche Förderung erhalten. Diese Unterstützung variiert in ihrer Höhe, da sie individuell auf das jeweilige Projekt abgestimmt ist.
In vielen Fällen ist es schwierig, die genaue Höhe der zusätzlichen Förderungen im Voraus zu bestimmen. Dies liegt daran, dass verschiedene Förderprogramme kombiniert werden können. Allerdings gibt es eine Begrenzung durch die Höchstsumme der Gesamtkosten, die für jede Maßnahme geltend gemacht werden kann. Diese Höchstsumme definiert den maximalen Betrag, der im Rahmen der Förderung erstattet werden kann.
Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zum Thema Energieberatung weiter.