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Einfach und bequem: Datenverarbeitung durch unser Experten-Team
Flexibel und selbstbestimmt: Energieausweis nach eigenem Zeitplan erstellen
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Kontakt & RückrufFull Service & Vor Ort Experte
Professionelle Vor-Ort-Besichtigung: Unser Energieberater kümmert sich um alles, damit Sie schnellstmöglich an Ihren Bedarfsausweis kommen.
Detaillierte und exakte Analyse: Objektaufnahme mit professionellem Equipment.
Kostenlos: • wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten
• und uns mit der Vermittlung beauftragen
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Kontakt & RückrufVerbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und ist in der Regel günstiger. Der Bedarfsausweis hingegen bewertet den theoretischen Energiebedarf anhand der Gebäudesubstanz – unabhängig vom Nutzerverhalten. Er ist aufwändiger, aber objektiver und für viele Gebäude gesetzlich vorgeschrieben.
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten und uns mit der Vermittlung beauftragen, erstellen wir Ihren Energieausweis kostenlos – durch einen zertifizierten Energieexperten direkt vor Ort. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite, ohne zusätzliche Kosten zu haben.
Die Haftung liegt beim ausstellenden Energieberater. Dieser muss eine anerkannte Qualifikation nachweisen und ist für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. Bei bewusst falschen oder grob fahrlässig erstellten Ausweisen können Bußgelder bis zu 10.000 € drohen. Unsere Experten sind zertifiziert und arbeiten nach aktuellen gesetzlichen Standards.
Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald eine Immobilie verkauft, vermietet, verpachtet oder neu vermietet wird. Er muss Interessenten bereits bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 €.
Weitere Informationen zur Themenreihe Energieausweis:
Der Energieausweis dokumentiert, wie energieeffizient ein Gebäude ist, vergleichbar mit einem Verbrauchslabel bei Elektrogeräten. Er ist verpflichtend bei Neubau, Sanierung, Verkauf oder Vermietung und schafft Transparenz für Eigentümer, Käufer und Mieter.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. November 2020 in Kraft trat, wurden frühere Regelungen zusammengeführt und verschärft. Das Gesetz stellt neue Anforderungen an die Gebäudeeffizienz:
Damit wird der Energieausweis zu einem zentralen Dokument für Planung, Förderung und Umsetzung energetischer Maßnahmen.
Das GEG definiert Vorgaben für:
Für die Ausstellung eines Energieausweises – ob Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – sind bestimmte Unterlagen erforderlich. Je vollständiger die Angaben, desto schneller und kostengünstiger verläuft die Erstellung.
Achtung: Ist der Leerstand zu hoch, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.
Neben den Daten für den Verbrauchsausweis sind erforderlich:
Quelle: BMWK – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, www.bmwk.de
Ein Energieausweis darf nicht selbst erstellt werden. Er muss von qualifizierten Fachleuten mit Bezug zum Bauwesen ausgestellt werden. Besonders empfehlenswert ist die Beauftragung eines zertifizierten Energieberaters mit entsprechender Zusatzausbildung.
Tipp: Nutzen Sie geprüfte Experten. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) stellt eine öffentliche Ausstellerdatenbank mit zertifizierten Energieberatern zur Verfügung2.
Die EE-Experten sind dort offiziell gelistet, verfügen über mehr als 20 Jahre Erfahrung und sind zusätzlich als Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert. Damit bieten wir Ihnen Kompetenz, Transparenz und maximale Sicherheit bei der Erstellung Ihres Energieausweises.
Quelle: Deutsche Energie-Agentur (dena), www.energie-effizienz-experten.de
Hinweis: Der Begriff Energieberater ist nicht geschützt. Der Titel Energieeffizienzberater hingegen ist rechtlich geschützt und wird nur an berechtigte Personen und Unternehmen vergeben, ähnlich wie ein Meistertitel. Viele Laien nutzen diese Unklarheit aus und täuschen Kunden mit unqualifizierten Angeboten.


Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Ich freue mich auf Ihren Anruf. Unsere Erstberatungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Wir helfen Ihnen gerne
0711 - 217 249 502 Montag bis Samstag: 8:00 - 19:00 Uhr info@ee-experten.de
Wie gut sind Sie über den Energieausweis informiert? Testen Sie Ihr Wissen in unserem interaktiven Quiz!
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Ein bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis) stellt eine detaillierte Analyse der energetischen Qualität eines Gebäudes dar. Er basiert auf den baulichen Gegebenheiten, wie der Dämmung und den technischen Anlagen, und ist somit unabhängig von den tatsächlichen Nutzungsgewohnheiten der Bewohner. Daher eignet er sich besonders für alle Gebäude, da er eine objektive Bewertung der Energieeffizienz ermöglicht.
Ein verbrauchsorientierter Energieausweis (Verbrauchsausweis) hingegen basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Dieser Ausweis ist in der Regel zulässig für:
Der Verbrauchsausweis ist oft kostengünstiger und einfacher zu erstellen, da er auf vorhandenen Verbrauchsdaten basiert.
Ein Energieausweis ist erforderlich in Situationen wie:
Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches die frühere Energiesparverordnung (EnEV) ersetzt hat. Dieses Gesetz schreibt vor, dass potenzielle Käufer oder Mieter über die energetischen Eigenschaften und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden müssen. Diese Verpflichtung tritt jedoch nur bei einem Wechsel der Nutzer in Kraft.
Ein Energieausweis wird in der Regel benötigt, wenn ein Gebäude verkauft oder neu vermietet wird. Allerdings gibt es Ausnahmen, bei denen keine Ausstellung erforderlich ist. Dazu gehören unter anderem Gebäude, die keiner Nutzungsänderung unterliegen, also keine neuen Mieter oder Käufer erhalten. Zudem sind kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern von dieser Pflicht ausgenommen. Auch Baudenkmäler sind von der Ausstellungspflicht befreit, da sie oft spezielle Anforderungen an den Denkmalschutz erfüllen müssen und eine energetische Bewertung daher nicht sinnvoll oder möglich ist.
Ein Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er bleibt 10 Jahre lang gültig, es sei denn, es werden wesentliche Änderungen an der Bausubstanz oder der Anlagentechnik vorgenommen. Bei solchen energetischen Verbesserungen ist es ratsam, den Ausweis vorzeitig zu aktualisieren. Dies ermöglicht es Eigentümern, die verbesserten Energiekennwerte gegenüber potenziellen Käufern oder Mietern transparent darzustellen. Ein aktueller Energieausweis kann den Wert der Immobilie steigern und ist ein entscheidender Faktor bei der Entscheidungsfindung von Interessenten. Die Aktualisierung des Ausweises sollte von einem qualifizierten Energieberater durchgeführt werden.
Der Energieausweis ist ein zentrales Instrument zur Förderung der Energieeffizienz im Immobiliensektor. Er liefert nicht nur objektive Informationen über den Energiebedarf von Gebäuden, sondern ermöglicht auch fundierte Vergleiche zwischen unterschiedlichen Immobilien. Durch die Bewertung der energetischen Qualität eines Hauses werden Schwachstellen in der Gebäudehülle und der Anlagentechnik aufgedeckt. Zudem enthält der Energieausweis wertvolle Vorschläge zur energetischen Modernisierung, die helfen können, den Energieverbrauch zu senken und die Umweltbelastung zu reduzieren. Dies trägt zur Nachhaltigkeit und zur langfristigen Senkung der Betriebskosten bei.

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zum Thema Energieausweis weiter.