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Das Wichtigste zum Energieausweis im Überblick:

  • Ein Energieausweis ist eine Gesamtübersicht und somit eine transparente Möglichkeit die Energieeffizienz einer Immobilie zu zeigen.
  • Die Energieausweispflicht wurde vom Gesetzgeber ins Leben gerufen um Mieter und Käufer zu schützen. Zudem sollen alle Betroffenen sensibilisiert und zum Handeln angeregt werden, sofern erforderlich.
  • Der Energieausweis ist kein Standardzertifikat, welches man für wenige Euro im Internet bestellt, sondern das Ergebnis gewissenhafter und qualifizierter Ingenieursarbeit.
  • Ein falscher Energieausweis verfehlt sein Ziel und ist eine arglistige Täuschung
  • Es gibt Unterschiede zwischen Energieausweisen und der Arbeitsweise von Energieberatern*

*Der Begriff Energieberater ist nicht geschützt. Der Begriff Energieffizienzberater allerdings schon und wird, wie ein Meistertitel nur an berechtigte Personen und Unternehmen vergeben. Viele Laien spielen hier mit der Unwissenheit der Kunden.

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Was ist ein Energieausweis?

Im August 2020 wurde das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch den Gesetzgeber verkündet und löst ab dem 01. November 2020 die vorherige Gesetzgebung (Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz) ab. Somit regelt das GEG zukünftig die energetischen Anforderungen und Richtlinien für klimatisierte oder beheizte Objekte.

Die neue Rechtsprechung beinhaltet Grundsätze und Weisungen zur Klima- und Heizungstechnik, wie auch zum Hitzeschutz und der Dämmung von Gebäuden. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Erstellung und Verwendung von Energieausweisen (Bedarfsausweis), wenn ein Neubau entsteht, eine umfassende Sanierung stattfindet oder die Immobilie vermietet oder zum Verkauf angeboten werden soll. Dies war bereits im bisherigen Energieeinsparrecht eine klare Vorgabe und stellt ebenfalls im neuen Gebäudeenergiegesetz eine Anforderung dar.

Woher erhalte ich den Energieausweis?

Häufig entsteht die Frage, ob es möglich sei, den Energieausweis selbst zu erstellen. Der Energieausweis kann nicht selbst erstellt werden und es ist nur Personen mit Berufen mit Bezug zum Bauwesen erlaubt diese auszustellen. Zusätzlich wird von Experten empfohlen einen passenden Energieberater mit Zusatzausbildung zu wählen. Zertifizierte Experten findet man in der Expertendatenbank der Deutschen Energie-Agentur (Dena), welche an der Entwicklung des Energieausweises mitwirkte. Die Energieberater BW sind dabei zertifizierte Energieberater mit einem Eintrag in der Ausstellerdatenbank der Deutschen Energie-Agentur, sowie registrierte Berater für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit über 20 Jahren Erfahrung.

Was benötige ich für den Energieausweis?

Für die Ausstellung des Verbrauchsausweises benötigen Sie Nachweise zur Berechnung der Energieverbauchskosten von Warmwasser und Heizung mindestens der letzten drei Jahre, sowie Informationen über einen etwaigen Leerstand und Bilder von der Immobilie. Es darf kein Verbrauchsausweis ausgestellt werden, wenn ein Objekt beispielsweise ein komplettes Jahr über 50 Prozent leer steht. Dies gilt als umfangreicher Leerstand und folglich wäre Grenzwert des sogenannten „Leerstandsfaktor“ überschritten und die Ausstellung des Verbauchsausweises nicht möglich. Außerdem benötigen Sie vollständige Daten zum Stromverbrauch zur gesamten Immobilie (alle Nutzungseinheiten). Zudem werden regionale Witterungsverhältnisse zur Rate gezogen.

Die benötigten Unterlagen für einen Bedarfsausweis sind etwas umfangreicher und Sie benötigen zusätzlich zu den Unterlagen für einen Verbauchsausweis (Abrechnungen, Fotos etc.) Dokumente zu den Grundrissen und der Architektur des Gebäudes, Baubeschreibung, sowie Modernisierungsunterlagen und das Abgasprotokoll des Schornsteinfegers.

Grundsätzlich erfolgt eine Begehung der Immobilie für die Erstellung und Berechnung beider Ausweisformen.

Darüber hinaus ist es zu empfehlen die Verbraucherzentrale zur Rate zu ziehen, um einen geeigneten Energieberater zur Ausstellung des Energieausweises zu finden. Die Energieberater BW sind dabei qualifiziert als Energieberater der Verbraucherzentrale.

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Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von Energieberater BW sind bei allen Fragen für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.

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Ein bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis) stellt eine detaillierte Analyse der energetischen Qualität eines Gebäudes dar. Er basiert auf den baulichen Gegebenheiten, wie der Dämmung und den technischen Anlagen, und ist somit unabhängig von den tatsächlichen Nutzungsgewohnheiten der Bewohner. Daher eignet er sich besonders für alle Gebäude, da er eine objektive Bewertung der Energieeffizienz ermöglicht.

Ein verbrauchsorientierter Energieausweis (Verbrauchsausweis) hingegen basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Dieser Ausweis ist in der Regel zulässig für:

  • Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten, da hier eine repräsentative Verbrauchsstatistik vorliegt.
  • Gebäude, deren Bauantrag nach 1977 gestellt wurde, weil diese in der Regel über eine bessere energetische Grundausstattung verfügen.

Der Verbrauchsausweis ist oft kostengünstiger und einfacher zu erstellen, da er auf vorhandenen Verbrauchsdaten basiert.

Ein Energieausweis ist erforderlich in Situationen wie:

  • der Errichtung eines neuen Gebäudes
  • bei einer umfassenden Renovierung
  • wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet werden soll

Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches die frühere Energiesparverordnung (EnEV) ersetzt hat. Dieses Gesetz schreibt vor, dass potenzielle Käufer oder Mieter über die energetischen Eigenschaften und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden müssen. Diese Verpflichtung tritt jedoch nur bei einem Wechsel der Nutzer in Kraft.

Ein Energieausweis wird in der Regel benötigt, wenn ein Gebäude verkauft oder neu vermietet wird. Allerdings gibt es Ausnahmen, bei denen keine Ausstellung erforderlich ist. Dazu gehören unter anderem Gebäude, die keiner Nutzungsänderung unterliegen, also keine neuen Mieter oder Käufer erhalten. Zudem sind kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern von dieser Pflicht ausgenommen. Auch Baudenkmäler sind von der Ausstellungspflicht befreit, da sie oft spezielle Anforderungen an den Denkmalschutz erfüllen müssen und eine energetische Bewertung daher nicht sinnvoll oder möglich ist.

Ein Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er bleibt 10 Jahre lang gültig, es sei denn, es werden wesentliche Änderungen an der Bausubstanz oder der Anlagentechnik vorgenommen. Bei solchen energetischen Verbesserungen ist es ratsam, den Ausweis vorzeitig zu aktualisieren. Dies ermöglicht es Eigentümern, die verbesserten Energiekennwerte gegenüber potenziellen Käufern oder Mietern transparent darzustellen. Ein aktueller Energieausweis kann den Wert der Immobilie steigern und ist ein entscheidender Faktor bei der Entscheidungsfindung von Interessenten. Die Aktualisierung des Ausweises sollte von einem qualifizierten Energieberater durchgeführt werden.

Der Energieausweis ist ein zentrales Instrument zur Förderung der Energieeffizienz im Immobiliensektor. Er liefert nicht nur objektive Informationen über den Energiebedarf von Gebäuden, sondern ermöglicht auch fundierte Vergleiche zwischen unterschiedlichen Immobilien. Durch die Bewertung der energetischen Qualität eines Hauses werden Schwachstellen in der Gebäudehülle und der Anlagentechnik aufgedeckt. Zudem enthält der Energieausweis wertvolle Vorschläge zur energetischen Modernisierung, die helfen können, den Energieverbrauch zu senken und die Umweltbelastung zu reduzieren. Dies trägt zur Nachhaltigkeit und zur langfristigen Senkung der Betriebskosten bei.

Jonas Pischner, Energieberater, Energieberater BW
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