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Das Wichtigste zum Energieausweis im Überblick:

  • Ein Energieausweis ist eine Gesamtübersicht und somit eine transparente Möglichkeit die Energieeffizienz einer Immobilie zu zeigen.
  • Die Energieausweispflicht wurde vom Gesetzgeber ins Leben gerufen um Mieter und Käufer zu schützen. Zudem sollen alle Betroffenen sensibilisiert und zum Handeln angeregt werden, sofern erforderlich.
  • Der Energieausweis ist kein Standardzertifikat, welches man für wenige Euro im Internet bestellt, sondern das Ergebnis gewissenhafter und qualifizierter Ingenieursarbeit.
  • Ein falscher Energieausweis verfehlt sein Ziel und ist eine arglistige Täuschung
  • Es gibt Unterschiede zwischen Energieausweisen und der Arbeitsweise von Energieberatern*

*Der Begriff Energieberater ist nicht geschützt. Der Begriff Energieffizienzberater allerdings schon und wird, wie ein Meistertitel nur an berechtigte Personen und Unternehmen vergeben. Viele Laien spielen hier mit der Unwissenheit der Kunden.

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Was ist ein Energieausweis?

Im August 2020 wurde das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch den Gesetzgeber verkündet und löst ab dem 01. November 2020 die vorherige Gesetzgebung (Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz) ab. Somit regelt das GEG zukünftig die energetischen Anforderungen und Richtlinien für klimatisierte oder beheizte Objekte.

Die neue Rechtsprechung beinhaltet Grundsätze und Weisungen zur Klima- und Heizungstechnik, wie auch zum Hitzeschutz und der Dämmung von Gebäuden. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Erstellung und Verwendung von Energieausweisen (Bedarfsausweis), wenn ein Neubau entsteht, eine umfassende Sanierung stattfindet oder die Immobilie vermietet oder zum Verkauf angeboten werden soll. Dies war bereits im bisherigen Energieeinsparrecht eine klare Vorgabe und stellt ebenfalls im neuen Gebäudeenergiegesetz eine Anforderung dar.

Woher erhalte ich den Energieausweis?

Häufig entsteht die Frage, ob es möglich sei, den Energieausweis selbst zu erstellen. Der Energieausweis kann nicht selbst erstellt werden und es ist nur Personen mit Berufen mit Bezug zum Bauwesen erlaubt diese auszustellen. Zusätzlich wird von Experten empfohlen einen passenden Energieberater mit Zusatzausbildung zu wählen. Zertifizierte Experten findet man in der Expertendatenbank der Deutschen Energie-Agentur (Dena), welche an der Entwicklung des Energieausweises mitwirkte. Die Energieberater BW sind dabei zertifizierte Energieberater mit einem Eintrag in der Ausstellerdatenbank der Deutschen Energie-Agentur, sowie registrierte Berater für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit über 20 Jahren Erfahrung.

Was benötige ich für den Energieausweis?

Für die Ausstellung des Verbrauchsausweises benötigen Sie Nachweise zur Berechnung der Energieverbauchskosten von Warmwasser und Heizung mindestens der letzten drei Jahre, sowie Informationen über einen etwaigen Leerstand und Bilder von der Immobilie. Es darf kein Verbrauchsausweis ausgestellt werden, wenn ein Objekt beispielsweise ein komplettes Jahr über 50 Prozent leer steht. Dies gilt als umfangreicher Leerstand und folglich wäre Grenzwert des sogenannten „Leerstandsfaktor“ überschritten und die Ausstellung des Verbauchsausweises nicht möglich. Außerdem benötigen Sie vollständige Daten zum Stromverbrauch zur gesamten Immobilie (alle Nutzungseinheiten). Zudem werden regionale Witterungsverhältnisse zur Rate gezogen.

Die benötigten Unterlagen für einen Bedarfsausweis sind etwas umfangreicher und Sie benötigen zusätzlich zu den Unterlagen für einen Verbauchsausweis (Abrechnungen, Fotos etc.) Dokumente zu den Grundrissen und der Architektur des Gebäudes, Baubeschreibung, sowie Modernisierungsunterlagen und das Abgasprotokoll des Schornsteinfegers.

Grundsätzlich erfolgt eine Begehung der Immobilie für die Erstellung und Berechnung beider Ausweisformen.

Darüber hinaus ist es zu empfehlen die Verbraucherzentrale zur Rate zu ziehen, um einen geeigneten Energieberater zur Ausstellung des Energieausweises zu finden. Die Energieberater BW sind dabei qualifiziert als Energieberater der Verbraucherzentrale.

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Ein bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis) bietet eine detaillierte Analyse des Energiebedarfs eines Gebäudes. Er berücksichtigt bauliche Aspekte wie Dämmung, Fensterqualität und Heizungsanlage. Dieser Ausweis ist besonders nützlich für Eigentümer, die energetische Sanierungen planen, da er konkrete Einsparpotenziale aufzeigt. Er kann für alle Gebäude ausgestellt werden, unabhängig von Größe, Alter oder Nutzungsart.

Ein verbrauchsorientierter Energieausweis (Verbrauchsausweis) basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er ist in der Regel zulässig für:

  • Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten, was oft auf Mehrfamilienhäuser zutrifft
  • Gebäude, deren Bauantrag nach 1977 gestellt wurde, da diese meist über eine bessere energetische Grundausstattung verfügen

Der Verbrauchsausweis ist einfacher und kostengünstiger zu erstellen, bietet jedoch weniger detaillierte Informationen zur energetischen Qualität des Gebäudes.

Ein Energieausweis ist erforderlich in verschiedenen Situationen. Dazu gehört der Bau eines neuen Gebäudes, die Durchführung umfassender Sanierungsmaßnahmen sowie der Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie. Diese Anforderungen basieren auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches die frühere Energiesparverordnung (EnEV) ersetzt hat. Das Gesetz verpflichtet dazu, potenzielle Käufer oder Mieter über die energetischen Kennwerte und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen des Gebäudes zu informieren. Diese Informationspflicht besteht jedoch nur im Falle eines Nutzerwechsels.

Ein Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das Informationen über die Energieeffizienz eines Gebäudes liefert. Er ist jedoch nicht in allen Fällen erforderlich. So entfällt die Pflicht zur Vorlage, wenn kein Nutzerwechsel durch Verkauf oder Neuvermietung stattfindet und keine anderen zwingenden Gründe, wie beispielsweise umfangreiche Sanierungsmaßnahmen, vorliegen. Zudem sind bestimmte Gebäudearten von dieser Regelung ausgenommen. Dazu gehören:

  • Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m², da sie als kleine Gebäude klassifiziert werden.
  • Baudenkmäler, da sie aufgrund ihrer historischen Bedeutung besonderen Schutz genießen und oft nicht den modernen energetischen Standards angepasst werden können.

Diese Ausnahmen tragen dazu bei, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und den besonderen Umständen dieser Gebäude Rechnung zu tragen.

Ein Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet und für 10 Jahre lang gültig ist. Dennoch kann es sinnvoll sein, vor Ablauf dieser Frist einen neuen Ausweis zu beantragen, insbesondere wenn am Gebäude energetische Verbesserungen vorgenommen wurden. Solche Maßnahmen könnten die Installation einer modernen Heizungsanlage, die Dämmung der Fassade oder der Austausch von Fenstern umfassen. Ein aktueller Energieausweis ermöglicht es, die verbesserten energetischen Eigenschaften des Gebäudes potenziellen Kauf- und Mietinteressenten transparent darzulegen. Dadurch kann der Marktwert des Gebäudes gesteigert und das Interesse potenzieller Käufer oder Mieter erhöht werden.

Der Energieausweis ist ein zentrales Instrument zur Förderung der Energieeffizienz im Immobiliensektor. Er bietet eine klare Übersicht über den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen eines Gebäudes. Dadurch wird nicht nur die energetische Qualität transparent gemacht, sondern auch die Wirtschaftlichkeit von Modernisierungsmaßnahmen aufgezeigt. Zudem hilft der Energieausweis, den Wert einer Immobilie besser einzuschätzen und dient als Entscheidungshilfe für potenzielle Käufer oder Mieter. Durch die Identifikation von Schwachstellen können gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz eingeleitet werden, was langfristig zu Kosteneinsparungen und einer Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks führt.

Jonas Pischner, Energieberater, Energieberater BW
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