Im August 2020 wurde das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch den Gesetzgeber verkündet und löst ab dem 01. November 2020 die vorherige Gesetzgebung (Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz) ab. Somit regelt das GEG zukünftig die energetischen Anforderungen und Richtlinien für klimatisierte oder beheizte Objekte.
Die neue Rechtsprechung beinhaltet Grundsätze und Weisungen zur Klima- und Heizungstechnik, wie auch zum Hitzeschutz und der Dämmung von Gebäuden. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Erstellung und Verwendung von Energieausweisen (Bedarfsausweis), wenn ein Neubau entsteht, eine umfassende Sanierung stattfindet oder die Immobilie vermietet oder zum Verkauf angeboten werden soll. Dies war bereits im bisherigen Energieeinsparrecht eine klare Vorgabe und stellt ebenfalls im neuen Gebäudeenergiegesetz eine Anforderung dar.
Häufig entsteht die Frage, ob es möglich sei, den Energieausweis in Albstadt selbst zu erstellen. Der Energieausweis kann nicht selbst erstellt werden und es ist nur Personen mit Berufen mit Bezug zum Bauwesen erlaubt Energieausweise auszustellen.
Diese Personen müssen über einen Hochschulabschluss oder Meistertitel sowie eine Spezialausbildung zum Gebäudeenergieberater verfügen. Zusätzlich wird von Experten empfohlen einen passenden Energieberater mit Zusatzausbildung zu wählen. Zertifizierte Experten findet man in der Expertendatenbank der Deutschen Energie-Agentur (Dena), welche an der Entwicklung des Energieausweises mitwirkte.
Wir von Energieberater BW sind dabei zertifizierte Energieberater mit einem Eintrag in der Ausstellerdatenbank der Deutschen Energie-Agentur, sowie registrierte Berater für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit über 20 Jahren Erfahrung.
Energieausweis in Albstadt
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Stadt auf der Schwäbischen Alb, Baden-Württemberg
Albstadt ist eine Mittelstadt im Süden Baden-Württembergs auf der Schwäbischen Alb, etwa 85 km südlich von Stuttgart und etwa 60 km nördlich des Bodensees gelegen. Die im Rahmen der Gebietsreform 1975 durch Zusammenschluss der damaligen Städte Ebingen und Tailfingen sowie der Gemeinden Onstmettingen und Pfeffingen neu gebildete Stadt ist die größte im Zollernalbkreis und bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden. Sie wurde bei ihrer Gründung zur Großen Kreisstadt erhoben, zumal die frühere Stadt Ebingen bereits seit 1956 Große Kreisstadt war.