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Einzelmassnahmen

Förderrechner für Einzelmaßnahmen

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Förderfähiger Betrag: 0 EUR inkl. MwSt.

Anzahl Wohneinheiten: - (max. Fördersumme: )

Maßnahme: -

Fördersatz: 0 %

Förderung: 0 EUR

Abzgl. Berater-Honorar: - 0 EUR
3% gem. HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Mindestens 595 EUR inkl. 19% MwSt.

Förderung Berater-Honorar: + 0 EUR
Das Beraterhonorar wird ebenfalls von der Bundesregierung mit 50% gefördert.

Sie erhalten: 0 EUR


Dieser Rechner wurde mit bestem Wissen und Gewissen erstellt. Irrtümer sind vorbehalten. Für die tatsächlich Höhe der Förderung übernehmen wir keine Gewähr. ®EE-Experten 2023 - Stand des Rechners: 29.3.2023

Einzelmaßnahmen zur Wärmeerzeugung


Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.

Gefördert werden:

  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
  • Gebäudenetz & Anschluss Gebäude- oder Wärmenetz

Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

Der Fördersatz beträgt mindestens 10 % der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Die aufgeführten Anlagen zur Wärmeerzeugung werden wie folgt gefördert:

  • Solarthermieanlagen mit 25 %
  • Biomasseheizungen mit 10 %
  • Wärmepumpen mit 25 %. Außerdem wird zusätzlich ein Bonus von 5 % gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird.
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) mit 20 % (beim Einsatz besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 %)
  • Für innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien beträgt der Fördersatz 25 %
  • Für die Errichtung, Erweiterung und den Umbau von Gebäudenetzen beträgt der Fördersatz 25 %
  • Für den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz beträgt der Fördersatz 25 %

Austauschprämie für Ölheizungen

Zusätzlich zu den genannten Fördersätzen kann, beim Austausch einer Heizungsanlage, ein Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt werden.

Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 % gewährt.
Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 % gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen gilt diese Einschränkung nicht.
Nach Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.

Wenn Sie bereits einen individuellen Sanierungsfahrplan bei uns beauftragt haben, gewähren wir Ihnen 25% Nachlass auf die Gebühren der Beantragung Ihrer Förderung. Diese Betragen i.d.R. 5% von der Angebotsumme (brutto).

Beispielrechnung Austausch einer Gasheizung (nach min. 20 Jahren) durch eine Wärmepumpe (Wärmequelle: Wasser)

25 % Förderung + 5 % Bonus + 10 % Bonus --> 40 %


Außerdem mit Sanierungsfahrplan: -25 % Nachlass auf das Beraterhonorar (5% von der Brutto-Angebotssumme gem. HOAI)

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle


Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.

Gefördert werden:

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
  • Heizungsoptimierung / Hydraulischer Abgleich

Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung bezieht sich auch auf die Kosten der Energieberatung. Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.

Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhalten Sie zusätzlich 5 % Förderbonus.

Haben Sie Fragen?
Gerne beraten wir Sie. Rufen Sie uns unverbindlich an.

Tel.: 07720 - 83 82 975
oder 0711 - 217 249 502