Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.
Gefördert werden:
Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Gerne unterstützen wir Sie hierbei.
Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung bezieht sich auch auf die Kosten der Energieberatung.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhalten Sie zusätzlich 5 % Förderbonus.
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.
Gefördert werden:
Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Gerne unterstützen wir Sie hierbei.
Förderfähiger Betrag: 0 EUR inkl. MwSt.
Anzahl Wohneinheiten: - (max. Fördersumme: )
Maßnahme: -
Fördersatz: 0 %
Förderung: 0 EUR
Abzgl. Berater-Honorar: - 0 EUR
3% gem. HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Mindestens 357 EUR inkl. 19% MwSt. (bei Fenstern und Türen) und 595 EUR inkl. 19% MwSt. bei allen anderen Maßnahmen.
Förderung Berater-Honorar: + 0 EUR
Das Beraterhonorar wird ebenfalls von der Bundesregierung mit 50% gefördert.
Sie erhalten: 0 EUR
Dieser Rechner wurde mit bestem Wissen und Gewissen erstellt. Irrtümer sind vorbehalten. Für die tatsächlich Höhe der Förderung ünernehmen wir keine Gewähr. ®EE-Experten 2024