Als Wärmebrücken werden örtlich begrenzte Stellen in der wärmeübertragenden Gebäudehülle bezeichnet, die im Vergleich zu den angrenzenden Bauteilbereichen eine höhere Wärmestromdichte aufweisen. Daraus ergeben sich zusätzliche Wärmeverluste sowie eine reduzierte Oberflächentemperatur des Bauteils in dem betreffenden Bereich.
Wird die Oberflächentemperatur durch eine vorhandene Wärmebrücke abgesenkt, muss geprüft werden, ob an dieser Stelle die kritische Bedingung für Schimmelpilzwachstum unterschritten wird. Diese Prüfung erfolgt gemäß den Bestimmungen der DIN 4108 Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden.
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