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Wir beraten Sie in allen Fragen rund um Energieeffizienz für Ihr Wohnhaus oder Unternehmen in Baden-Württemberg
Insbesondere liegt unser Schwerpunkt auf Förderungsmaßnahmen der Bundesregierung zur Erhöhung der Energieeffizienz von Eigenheimen und Gewerbebetrieben. Aktuell fördert die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen um die Energieeffizienz von Eigenheimen und Gewerbebetrieben zu erhöhen.
Wir sind zugelassene Energieberater der dena (Deutsche Energie-Agentur) und des Energieffizienzprogrammes der Bundesregierung. Somit sind wir in der Datenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (https://www.energie-effizienz-experten.de) zu finden.
Überzeugen Sie sich von unserem Leistungsportfolio, welches wir in ganz Baden-Württemberg anbieten. Unsere Beratungsleistungen im Bereich Energie-Effizienz stellen wir in allen Regionen in Süddeutschland zur Verfügung.
ᐅ Der Sanierungsfahrplan (iSFP) schafft einen Überblick der möglichen Modernisierungsmaßnahmen um Ihre Immobilie energieeffizienter zu machen. ✅
Mehr erfahren »Einzelmaßnahmen werden vom Staat bis zu einem gewissen Prozentsatz gefördert. Das hängt davon ab, welche Maßnahmen durchgeführt und kombiniert werden.
Mehr erfahren »Mit dem EWärmeG des Landes BW soll sich der Anteil erneuerbarer Energien erhöhen und der CO₂-Ausstoß sinken.
Mehr erfahren »Ein:e qualifizierte:r und anerkannte:r Energieberater:in ist dazu berechtigt Förderungen für Ihre energetischen Sanierungen beantragen.
Mehr erfahren »Mit einem Energieausweis lässt sich die Energieeffizienz eines Gebäudes aufzeigen. Dabei sollen Mieter und Käufer geschützt werden.
Mehr erfahren »Die Wärmebrückenberechnung bietet Ihnen mehrere Vorteile. Darunter die Vermeidung von Schimmelbildung sowie Kosteneinsparungen.
Mehr erfahren »Die Inanspruchnahme von Förderungen von sowohl der KfW als auch der BAFA setzt die Einbindung eines Energieeffizienzberaters voraus.
Mehr erfahren »Für energetische Sanierungen sind wir genau der richtige Ansprechpartner. Wir begleiten Sie beim Fortschritt und führen eine Qualitätssicherung durch.
Mehr erfahren »Die Thermografie trägt direkt dazu bei, das Ziel der kostensparenden Energieeffizienz zu erreichen. Das Wärmebild gibt Aufschlüsse über die Gegebenheiten.
Mehr erfahren »Energetische Sanierung von Eigenheimen kann Steuervorteile bringen. Bis zu 40.000 Euro können in 3 Jahren als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Mehr erfahren »Energieberatung für Hausverwaltungen: Senken Sie Kosten, steigern Sie Effizienz, und tragen Sie zum Umweltschutz bei. Wir helfen Ihnen dabei!
Mehr erfahren »Ob Sie einen Energieberater benötigen, hängt ganz davon ab, was Sie vorhaben. Möchten Sie nur Sanierungen durchführen lassen, ohne Förderungen zu beantragen, dann benötigen Sie nicht unbedingt einen Energieberater. Dennoch kann er auch hier helfen, künftig Energiekosten zu senken und Ressourcen zu schonen.
Möchten Sie Förderungen beantragen und/oder einen Energieausweis erstellen lassen, dann ist ein Energieberater unabdingbar. Denn nur ein dafür qualifizierter Experte ist dazu berechtigt Förderungen zu beantragen oder gültige, anerkannten Energieausweise auszustellen.
Im allgemeinen stellt der Sanierungsfahrplan lediglich einen Anhaltspunkt über den Zustand des Objekts mit den "Schwachstellen" dar und wie diese behoben werden können. Diese Empfehlungen verpflichten Sie also nicht zur Umsetzung.
Ein Energieausweis wird benötigt, wenn:
Grundlage hierfür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das mittlerweile die Energiesparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Dieses legt fest, dass Kauf- oder Mietinteressenten/Mietinteressentinnen über die energetischen Kennwerte und den damit verbundenen Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden. Allerdings gilt dies nur bei einem Nutzerwechsel.
Der Verbrauch von Energie und den damit verbundenen Ressourcen steigt stetig an. Ein großer Teil davon wird für das Erzeugen von Heizwärme und die Erwärmung von Brauchwasser benötigt. Somit bieten energetische Sanierungen große Energieeinsparpotenziale. Um die Umwelt zu schonen und den Klimaschutzvorgaben der EU nachzukommen, schafft die Bundesregierung einen Anreiz in Form von Zuschüssen, Krediten oder Steuervergünstigungen.
Ungeachtet davon, dass ein Sanierungsfahrplan Ihnen Gewissheit über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes einbringt und Ihnen die Möglichkeiten zur Verbesserung aufzeigt, ist ein Sanierungsfahrplan aber auch finanziell hochinteressant.
Ein Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre lang gültig und gewährt Ihnen 5% Zusatzförderung bei allen Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Fenster, Türen, Dämmung). Zusätzlich dazu erhöht sich die maximale Fördergrundlage von 30.000 EUR je Wohneinheit und Kalenderjahr auf 60.000 EUR.
Beispiel ohne Sanierungsfahrplan:
Sie investieren 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus (Fenster, Dach, Dämmung etc.) und beantragen eine Förderung. Nun erhalten Sie 15% aus max. 30.000 EUR. Dies entspricht einer Förderung in Höhe von 4.500 EUR.
Beispiel mit Sanierungsfahrplan:
Sie investieren ebenfalls 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus. Mit Sanierungsfahrplan erhalten Sie 15% + 5% Bonus aus 60.000 EUR. Dies entspricht einer Förderung in Höhe von 12.000 EUR.
Somit entgehen Ihnen in diesem Fall OHNE Sanierungsfahrplan 7.500 EUR Förderung. Oder anders formuliert: Mit Sanierungsfahrplan erhalten Sie 7.500 EUR mehr Förderung.
Förderungen vom Staat erhalten Sie, wenn Sie an förderfähigen Programmen teilnehmen und diese durch eine:n qualifizierte:n und zertifizierte:n Energieberater:in beantragen lassen. Diese Förderungen können Sie nicht immer selbst beantragen, weswegen der Weg über den/die Energieberater:in unbedingt ratsam ist.
Beachten Sie aber, dass Sie Angebote von Handwerkern/Handwerkerinnen erst annehmen dürfen, wenn die Förderung beantragt wurde. Ansonsten erhalten Sie diese nicht.