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🇩🇪 Von der Bundesregierung geprüfte und zertifizierte Energieberater


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0711 - 217 249 502 Montag bis Samstag: 8:00 - 19:00 Uhr info@ee-experten.deWir beraten Sie in allen Fragen rund um Energieeffizienz für Ihr Wohnhaus oder Unternehmen in Baden-Württemberg
Insbesondere liegt unser Schwerpunkt auf Förderungsmaßnahmen der Bundesregierung zur Erhöhung der Energieeffizienz von Eigenheimen und Gewerbebetrieben. Aktuell fördert die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen um die Energieeffizienz von Eigenheimen und Gewerbebetrieben zu erhöhen.
Wir sind zugelassene Energieberater der dena (Deutsche Energie-Agentur) und des Energieffizienzprogrammes der Bundesregierung. Somit sind wir in der Datenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (https://www.energie-effizienz-experten.de) zu finden.
Überzeugen Sie sich von unserem Leistungsportfolio, welches wir in ganz Baden-Württemberg anbieten. Unsere Beratungsleistungen im Bereich Energie-Effizienz stellen wir in allen Regionen in Süddeutschland zur Verfügung.
Ob die Hinzuziehung eines Energieberaters notwendig ist, hängt maßgeblich von Ihren geplanten Vorhaben ab. Wenn Sie lediglich Renovierungsarbeiten durchführen möchten, ohne dabei Fördermittel in Anspruch zu nehmen, ist ein Energieberater nicht zwingend erforderlich. Dennoch kann seine Expertise dazu beitragen, langfristig Energiekosten zu reduzieren und die Umwelt zu schonen.
Planen Sie hingegen, Fördermittel zu beantragen oder einen Energieausweis zu erstellen, ist die Unterstützung eines Energieberaters unerlässlich. Nur ein qualifizierter Fachmann ist befugt, Förderanträge zu stellen und offiziell anerkannte Energieausweise auszustellen.
Die im Sanierungsfahrplan vorgeschlagenen Maßnahmen sind in der Regel freiwillig und dienen als Leitfaden für Eigentümerinnen und Eigentümer, um ihre Gebäude energetisch zu optimieren. Der Plan bietet maßgeschneiderte Empfehlungen, um den Energieverbrauch zu reduzieren und die Energieeffizienz zu steigern, und schlägt eine sinnvolle Reihenfolge für die Durchführung der Sanierungsschritte vor.
Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit Förderprogrammen oder spezifischen gesetzlichen Anforderungen. So kann es vorkommen, dass die Nutzung bestimmter Förderungen, wie etwa der KfW-Förderung oder Zuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren, an die Umsetzung bestimmter Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan gebunden ist.
Zusammengefasst: Während die Maßnahmen grundsätzlich nicht verpflichtend sind, können sie im Kontext von Förderprogrammen oder speziellen gesetzlichen Vorgaben von Bedeutung sein.
Ein Energieausweis ist erforderlich in Situationen wie:
Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches die frühere Energiesparverordnung (EnEV) ersetzt hat. Dieses Gesetz schreibt vor, dass potenzielle Käufer oder Mieter über die energetischen Eigenschaften und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden müssen. Diese Verpflichtung tritt jedoch nur bei einem Wechsel der Nutzer in Kraft.
Der Bedarf an Energie und den damit verbundenen Ressourcen wächst kontinuierlich. Ein erheblicher Anteil dieser Energie wird für die Erzeugung von Heizwärme sowie die Erwärmung von Brauchwasser verwendet. Daher bieten energetische Sanierungen ein erhebliches Potenzial zur Einsparung von Energie. Um die Umwelt zu schützen und die Klimaschutzrichtlinien der EU zu erfüllen, fördert die Bundesregierung solche Maßnahmen durch Zuschüsse, zinsgünstige Kredite oder Steuererleichterungen. Diese Anreize sollen sowohl den ökologischen Fußabdruck reduzieren als auch die finanzielle Belastung für Investoren verringern.
Ein Sanierungsfahrplan bietet nicht nur Klarheit über den energetischen Zustand Ihrer Immobilie und zeigt Ihnen Optimierungsmöglichkeiten auf, sondern ist auch aus finanzieller Sicht äußerst attraktiv.
Der Sanierungsfahrplan hat eine Gültigkeit von 15 Jahren und ermöglicht eine zusätzliche Förderung von 5% für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie Dach, Fenster, Türen und Dämmung. Darüber hinaus wird die maximale Fördergrundlage von 30.000 EUR auf 60.000 EUR pro Wohneinheit und Jahr erhöht.
Ohne Sanierungsfahrplan:
Bei einer Investition von 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus erhalten Sie eine Förderung von 15% auf maximal 30.000 EUR, was 4.500 EUR entspricht.
Mit Sanierungsfahrplan:
Investieren Sie die gleiche Summe, erhalten Sie 15% plus 5% Bonus auf 60.000 EUR, was einer Förderung von 12.000 EUR entspricht.
Ohne Sanierungsfahrplan verzichten Sie somit auf 7.500 EUR Förderung. Mit einem Sanierungsfahrplan profitieren Sie von zusätzlichen 7.500 EUR.
Um staatliche Förderungen zu erhalten, ist es notwendig, an förderfähigen Programmen teilzunehmen. Diese Förderungen müssen in der Regel über eine:n qualifizierte:n und zertifizierte:n Energieberater:in beantragt werden. Es ist wichtig zu wissen, dass Sie diese Förderungen nicht eigenständig beantragen können, weshalb die Unterstützung durch eine:n Energieberater:in empfohlen wird.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Sie Angebote von Handwerker:innen erst dann annehmen sollten, wenn der Förderantrag gestellt wurde. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Förderung nicht gewährt wird.
Ende 2025 erscheint das umfassende Fachbuch Energieberatung für Zuhause – über 200 Seiten fundiertes Wissen von Energieexperte Jonas Pischner.
In verständlicher und praxisnaher Sprache erklärt er alle wichtigen Aspekte rund um energetisches Sanieren, Modernisieren und Bauen. Themen wie effektive Dämmung, moderne Fenstertechnik, der richtige Dachaufbau, sommerlicher Wärmeschutz, Förderprogramme, Lüftungskonzepte und smarte Gebäudetechnik werden systematisch und anschaulich behandelt.
Der Ratgeber richtet sich an Eigentümer, Bauwillige und alle, die ihre Immobilie zukunftssicher, energieeffizient und komfortabel gestalten möchten.
Ende 2025 im Buchhandel und online bei Amazon erhältlich.


Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zum Thema Energieberatung weiter.