Wenn es eine energetische Sanierung sein soll, dann sind wir die richtigen Ansprechpartner. Wir planen die Sanierung, überwachen den Fortschritt und die Ausführung und führen eine Qualitätssicherung durch. Somit können Sie sicher sein, dass sich alles so entwickelt, wie Sie es sich vorstellen.
Zunächst machen wir eine Bestandsaufnahme des energetischen Ist-Zustands. Dabei berücksichtigen wir die Gebäudehülle, die Fenster, Türen, sowie die Heizungsanlage. Anschließend wissen Sie, welche Einsparpotentiale Sie haben.
Anschließend erarbeiten wir auf Grundlage der Bestandsaufnahme Vorschläge, welche Schwachstellen zu welchen Kosten behoben werden können. Dies kann zum Beispiel in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans stattfinden.
Hierfür erhalten Sie dann einen höheren Tilgungszuschuss.
Die im Sanierungsfahrplan vorgeschlagenen Maßnahmen sind lediglich eine Handlungsempfehlung. Eine Verpflichtung zur Umsetzung besteht nicht.
Sollten Sie sich für bestimmte Sanierungsmaßnahmen entscheiden, geht es an die energetische Fachplanung. Auf dieser Grundlage können Sie dann Angebote bei Handwerker einholen. Gerne helfen wir Ihnen dabei, die Angebote fachlich zu prüfen.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie erst mit der Umsetzung der Maßnahmen beginnen, NACHDEM Sie den Antrag eingereicht haben. Dies betrifft allerding nicht Planungs- und Beratungsleistungen. Diese können Sie direkt angehen.
Sobald die Umsetzung startet, übernehmen wir auch die Baubegleitung. Wir sichern die Qualität aller Maßnahmen und sorgen dafür, dass das Energieeinsparpotenzial ausgeschöpft werden und Baumängel vermieden werden.
Und so funktioniert es:
Eine feste Voraussetzung für die Förderung von energetischen Maßnahmen und vom Kauf von frisch sanierten Immobilien ist die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten. Wir übernehmen
Wenn Sie einen Förderkredit beantragen möchten, stellen Sie Ihren Antrag bei einer Bank Ihrer Wahl. Bitte bringen Sie die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) mit, die wir für Sie ausgestellt haben.
Sobald Sie die Zusage für Ihre Förderung bekommen haben, können Sie mit den Arbeiten beginnen.
Wir erstellen für Sie die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) nach Abschluss der Sanierungsarbeiten. Diese Bestätigung reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner ein.