Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) wird von einem/einer Gebäudeenergieberater: in erstellt. Er dient dazu, dass Sie einen Überblick über die möglichen Modernisierungsmaßnahmen erhalten, die in einer bestimmten Laufzeit eine energieeffiziente Immobilie verwirklichen. Den Plan legen Sie gemeinsam mit einem/einer Gebäudeenergieberater: in fest. Von kleineren Maßnahmen bis zu kompletten Gebäudesanierungen steht Ihnen alles offen.
Außerdem erhalten Sie auf alle, im Sanierungsfahrplan empfohlenen Maßnahmen 5% Zusatzförderung. Das können, je nach Ausgangslage, dann bis zu 50% Förderung vom Staat sein.
Die Kosten der Erstellung eines Sanierungsfahrplans werden zu 80% vom Staat gefördert. Die Eigenbeteiligung bei einem 1-2 Familienhaus liegt aktuell bei 420 Euro und bei einem Mehrfamilienhaus ab 3 WE bei 720. Der Rest wird direkt vom BAFA an den Gebäudeenergieberater überwiesen. Sie müssen also nicht in Vorleistung gehen.
Sanierungsfahrplan in Neidlingen
Die EE-Experten GmbH ist eine Gruppe zertifizierter und zugelassener Energie-Effizienz-Experten, die sich darauf spezialisiert hat, Nachhaltigkeitslösungen für Privathaushalte und Unternehmen zu entwickeln. Als Teil eines Projekts zur Förderung erneuerbarer Energien haben wir uns besonders auf die Stadt Neidlingen konzentriert. Mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung helfen wir den Bewohnern und Geschäftsinhabern von Neidlingen, ihre Energieeffizienz zu verbessern und ihren CO2-Fußabdruck zu reduzieren. Neidlingen ist eine Stadt, die ein starkes Bewusstsein für den Klimawandel hat und sich aktiv für den Schutz der Umwelt einsetzt. Durch unsere Zusammenarbeit mit den Einwohnern von Neidlingen möchten wir dazu beitragen, die Stadt zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Gemeinschaft zu machen. Besuchen Sie unsere Website, um mehr über unsere Dienstleistungen und die Vorteile einer Zusammenarbeit mit den EE-Experten GmbH zu erfahren.
Gemeinde in Deutschland
Neidlingen ist eine Gemeinde im Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg. Sie gehört zur Region Stuttgart.